- Schadensreserven
- versicherungstechnische ⇡ Rückstellungen für im Laufe des Wirtschaftsjahres eingetretene, aber am Schluss des Jahres noch nicht erledigte Schadensfälle. Zuführungen zu Sch. mindern den körperschaftsteuerlichen Gewinn, da sie den Charakter einer Rückstellung haben (§ 20 I KStG).- Vgl. auch ⇡ Schwankungsrückstellungen.
Lexikon der Economics. 2013.